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BAYERISCHE RECHTSANWALTS- UND STEUERBERATERVERSORGUNG

Verrentungstabelle – Rechnungszins – Dynamisierung

Zusammenhänge und Konsequenzen

Sehr geehrtes Mitglied,

für Beiträge ab 2005 gilt eine neue Verrentungstabelle. Hierüber wurden Sie bereits an dieser

Stelle im September 2004 unterrichtet. Die Umrechnung der gezahlten Beiträge in Anwartschaften

ist auf den ersten Blick deutlich schlechter geworden. Aufgrund zahlreicher Mitgliederanfragen

sind daher folgende Zusammenhänge hervorzuheben:

1. Finanzierungsverfahren:

Die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung finanziert die Versorgungsleistungen

im Kapitaldeckungsverfahren. Dies bedeutet, dass für die gesamte Laufzeit der

Versorgungsleistungen das erforderliche Kapital vorhanden sein muss. Wäre das nicht der Fall,

könnten die Rentenzahlungen nicht mehr aus dem Kapitalstock geleistet werden, es müssten

dann Anleihen bei den nächsten Generationen genommen werden. Gerade das ist nicht

Zielsetzung des Versorgungswerks. Deshalb wird penibel Sorge getragen, dass der Kapitalstock

ausreichend bemessen ist. Der Kapitalstock ist gebundenes Vermögen.

Gelegentliche Kommentare, das Versorgungswerk wäre „reich“ und könne daher sowohl bei der

Rentenhöhe als auch bei Dynamisierungen „in die Vollen gehen“, sind nicht nachvollziehbar, weil

dabei die vorhandenen Leistungsverpflichtungen des Versorgungswerkes nicht berücksichtigt

werden. Der Kapitalstock wird sowohl aktuariell als auch von den Wirtschaftsprüfern als auch

vom aufsichtsführenden Ministerium periodisch geprüft; es wurde zu keinem Zeitpunkt festgestellt,

der Deckungsstock wäre zu hoch. Aufgrund der biometrischen Änderungen (längere

Lebenserwartung und damit längere Rentenbezugsdauer) mussten vielmehr jeweils nachträglich

Zuführungen zum Kapitalstock für bereits zugesagte Anwartschaften vorgenommen werden, da

aufgrund verlängerter Rentenlaufzeiten (vgl. 4.) die ursprünglichen Ansätze (Barwerte) unzureichend

waren.

2. Zinsen und Zinseszinsen

Infolge des Kapitaldeckungsverfahrens sammelt das Versorgungswerk Kapital an und legt dieses

unter Berücksichtigung der versicherungsaufsichtsrechtlichen Bestimmungen rentierlich an. Zins

und Zinseszins erhöhen die Kapitalanlagen. Diese Verzinsung kann in gewissem Umfang im

Voraus abgeschätzt und in die Berechnungen einbezogen werden. Allerdings ist es im Laufe

längerer Zeitabschnitte erforderlich, diese Einschätzungen zu überprüfen und ggf. zu revidieren.

Als das Versorgungswerk 1984 gegründet wurde, war retrospektiv gesehen eine Kapitalverzinsung

von 4 % ohne Probleme zu erwirtschaften, es waren sogar deutlich höhere

Marktzinsen erzielbar. In die Berechnungen wurde daher als Rechnungszins eine dauernd

erzielbare Rendite von 4 % als selbstverständlich unterstellt und über die Verrentungstabelle

bereits vorweg in die Anwartschaften eingerechnet. Der überschießende Zinsertrag, also die über

4 % hinaus anfallenden Zinsen, wurden erst dann in Form von Dynamisierungen der Anwartschaften

und Renten verteilt, nachdem sie auch wirklich erwirtschaftet wurden. Die Dynamisierung

als Überschussverteilung konnte erst einige Jahre nach Gründung des Versorgungswerks

aufgenommen werden und war für das jeweilige Geschäftsjahr zwangsläufig unterschiedlich.

Der Kapitalmarkt bot schwankende Konditionen, wodurch die Erträge beeinflusst

wurden. Aus diesen Gewinnen mussten mitunter aber auch vorrangig Lücken beim Deckungs2

stock aufgefüllt werden, die dadurch entstanden waren, weil z.B. höhere Lebenserwartungen

oder sonstige biometrische Veränderungen zu längeren Rentenlaufzeiten führten. Nicht gewollt

war nämlich, dass die Versicherten erst in höherem Lebensalter Rente beziehen sollten oder die

Rente nicht lebenslang sondern nur über eine bestimmte Zeitdauer bezahlt werden sollte. Von

diesen notwendigen Maßnahmen abgesehen, wurden die erzielten Überschüsse jeweils zeitnah

und in vollem Umfang an die Versicherten weitergegeben. Bei Einschätzung der Versorgungshöhe

muss daher die Einheit zwischen Vorabverteilung des Überschusses in Höhe des

Rechnungszinses über die Verrentungssätze und nachträgliche Überzinsverteilung in

Form der Dynamisierung im Auge behalten werden. Verteilt werden kann nur das, was

tatsächlich an Erträgen erwirtschaftet wurde.

3. Die aktuelle Kapitalmarktsituation

Die Kapitalanlagen des Versorgungswerks setzen sich aus drei Segmenten zusammen. Hauptsegment

sind Rentenpapiere (ca. 87 %), bei denen der Marktzins die wesentliche Rolle spielt. Die

anderen beiden Segmente sind Fonds (ca. 8 %) und Immobilien (ca. 5 %). Bei allen Segmenten

gab es in den vergangenen Jahren deutliche Einbrüche und nur allmähliche Erholung. Im Bereich

der Marktzinsen hält die Niedrigzinsphase weiter an. Befürchtungen, es werden sich in Europa

japanische Verhältnisse einstellen (dort bringen Staatsanleihen seit Jahren nur 2 % Zinsertrag),

scheinen sich glücklicherweise nicht zu realisieren. Andererseits sind auch Erwartungen nach

stark steigenden Zinsen nicht realistisch. In Konsequenz bedeutet dies, dass bei Marktzinsen im

Bereich von nur noch 3,5 % - 4 % und Vorabauskehrung von 4 % Zinsen über den

Rechnungszins („Garantiezins“) hinaus keine Spielräume mehr für Dynamisierungen bestehen

und bei einem Absinken der Vermögensverszinsung unter 4 % durch die Verrentungstabelle

mehr versprochen würde, als gehalten werden kann. Als Vorsichtsmaßnahme wurde deshalb für

Beiträge ab 2005 eine neue Verrentungstabelle zur Umrechnung der Beiträge in Anwartschaften

eingeführt, die jetzt auf einem Rechnungszins von 3,25 % basiert, also nur noch in dieser Höhe

Zinsen über die Verrentungssätze vorab verteilt. Selbstverständlich werden weitere Überschüsse

wieder an die Versicherten zeitnah verteilt, wenn sich solche ergeben. Ob die neue

Verrentungstabelle im Endeffekt zu einer niedrigeren Versorgung führt, kann erst im

Zusammenspiel mit den künftigen Anwartschafts- und Rentendynamisierungen beurteilt werden.

Der Verwaltungsrat des Versorgungswerks hat sich jedenfalls nach intensiver Beratung für die

Absenkung als Vorsichtsmaßnahme entschieden, denn die zeitnahe nachträgliche Verteilung von

Überschüssen ist unproblematisch, während eine nachträgliche Kürzung von Renten oder

Anwartschaften infolge zu hoher und nicht durch Kapital gedeckter Leistungsversprechen einen

erheblicheren Eingriff bedeuten würde.

Nur haltbare Versprechen sichern langfristig das Vertrauen in eine Versorgungseinrichtung. Dies

ist Zielsetzung des Verwaltungsrats seit Gründung des Versorgungswerks. Aus diesem Grund

wurden in der Vergangenheit auch alle Bemühungen unternommen, die jeweils erworbenen

Anwartschaften und Renten unverändert zu erhalten. Auch jetzt benötigen die aus den bisherigen

Verrentungstabellen resultierenden Anwartschaften und Renten auf Dauer einen Marktzins von

4 % und dieser muss für diese Bestands-Anwartschaften auf alle Fälle erwirtschaftet werden,

damit sie bei Fälligkeit kapitalgedeckt sind (insofern ist für diese Anwartschaften das Risiko der

unter den Rechnungszins sinkenden Vermögensverzinsung noch nicht gebannt).

Wer im Zuge der neuen Verrentungstabelle von „Rentenkürzung“ redet, berücksichtigt weder das

Prinzip des Kapitaldeckungsverfahrens noch den Mechanismus der Gewinnverteilung, sondern

erwartet unrealistischer Weise immerwährende hohe und nicht den Schwankungen des

Kapitalmarkts unterworfene Kapitalerträge. Oder er erwartet Unterstützung durch Mäzene. Weder

Bund noch Land werden diese Funktion übernehmen und Zuschüsse leisten.

4. Biometrie

In Frage gestellt wird vereinzelt auch die Notwendigkeit von Zuführungen zum Kapitalstock

infolge veränderter biometrischer Grundlagen. Von den diversen versicherungsmathematischen

Annahmen ist die der ferneren Lebenserwartung mit die bedeutendste.

Das Versorgungswerk wurde 1984 gegründet. Nach dem damaligen Kenntnisstand (Allg.

Deutsche Sterbetafel 1972) lag die durchschnittliche weitere Lebenserwartung eines 65jährigen

Mannes bei 12,06 Jahren, die von Frauen bei 15,8 Jahren. Die Sterbetafel 2000/2002 beobachtet

bereits eine durchschnittliche weitere Lebenserwartung bei Männern von 15,93 Jahren, bei

3

Frauen von 19,55 Jahren. In dieser Zeitspanne wurden somit Lebenserwartungssteigerungen

von 3,87 Jahren bei Männern und bei Frauen von 3,75 Jahren festgestellt. Diese Längerlebigkeit

beträgt etwa 25 % der ursprünglichen Lebenserwartung und bedeutet, dass bei den Altersrenten

und den Hinterbliebenenrenten gegenüber den ursprünglichen Annahmen von vor 30 Jahren

aktuell um 25 % längere Rentenlaufzeiten zu erwarten sind (bei einer Altersrente von 1000 € sind

dies ohne Dynamisierungen schon 45.000 € !). Im Rahmen des Kapitaldeckungsverfahrens heißt

dies, dass das zusätzlich erforderliche Kapital für im Durchschnitt 3,8 Jahre länger laufende

Renten in Form einer Kapitalstockerhöhung aufzubringen ist. Woher soll dieses Kapital kommen?

Es musste aus den Zinsüberschüssen oberhalb des Rechnungszinses entnommen werden. Ab

dem Jahr 2000 kommt erschwerend hinzu, dass das zusätzlich erforderliche Kapital für die

längere Rentenlaufzeit nicht mehr anhand der retrospektiven tatsächlichen Sterblichkeiten aus

den jeweils aktuellen Sterbetafeln abzuleiten ist, vielmehr wurden die Versorgungswerke rechtlich

verpflichtet, die durchschnittliche weitere Lebenserwartung zu Grunde zu legen die

voraussichtlich gelten wird, wenn die Mitglieder ihr Rentenalter erreicht haben werden. Dies

bedeutet, dass z.B. für einen 1970 Geborenen die durchschnittliche weitere Lebenserwartung der

Sterbetafel im Jahr 2033 (63. Lebensjahr) maßgeblich sein soll. Da es diese Sterbetafeln noch

nicht gibt, muss als Schätzung die bisher beobachtete Zunahme der Lebenserwartung in die

Zukunft projiziert werden. Damit wurden weitere erhebliche Zuführungen erforderlich, die

ratenweise aufgebaut wurden und die Dynamisierungsmöglichkeiten stark einschränkten.

5. Hohe stille Reserven?

In letzter Zeit wurden auch Behauptungen aufgestellt, das Versorgungswerk würde das bilanzielle

Wertaufholungswahlrecht nicht nutzen. Hierdurch seien hohe stille Reserven

entstanden, die bei der Beurteilung der versicherungstechnischen Lage des Versorgungswerks

nicht positiv berücksichtigt würden. Diese Ansicht ist schon deshalb nicht nachvollziehbar, weil

niemand ein Interesse an hohen stillen Reserven bzw. an einer Verschleierung von

Überschüssen haben kann. Das Versorgungswerk gehört den Versicherten, es findet keinerlei

Gewinnabfluss an Dritte statt. Wer soll ein Interesse daran haben, dass tatsächliche Überschüsse

nicht verteilt werden? Stille Reserven sind lediglich in dem Umfang sinnvoll, wie sie zur

Sicherstellung der Risikotragfähigkeit bezüglich der aufsichtsbehördlichen Stresstests und der

vom Verwaltungsausschuss beschlossenen Kapitalanlagestrategie dienen.

Die Festlegung des Rechnungszinses ist nicht vom individuellen Portfolio des Versorgungswerks

und etwaigen stillen Reserven abhängig, sondern von den durch den Kapitalmarkt vorgegebenen

Konditionen (insbesondere der Bundesanleihen), die dann im Wege aufsichtsrechtlicher

Vorgaben umzusetzen sind. In der privaten Versicherungswirtschaft wurde der Rechnungszins

schon im Jahr 2000 auf 3,25 % und ab 2004 auf 2,75 % aufsichtsrechtlich festgelegt; derzeit wird

eine weitere Absenkung auf 2,25 % diskutiert. Durch die rechtzeitige Absenkung des

Rechnungszinses und somit der Verrentungstabelle für Beiträge ab 2005 konnte eine noch

stärkere Absenkung aufgrund der aktuellen Diskussion zumindest vorerst verhindert werden!

Unrichtig ist die These von den derzeit hohen stillen Reserven auch deshalb, weil im Zuge der

Umstellung auf das neue Fondskonzept diese Erträge voll realisiert wurden. Darauf wurde im

Geschäftsbericht für das Jahr 2003 auf Seite 16 unter der Rubrik „Bereich der Kapitalanlagen“

hingewiesen. Bei den Immobilien sind stille Reserven in so marginalem Rahmen vorhanden, dass

sich eine Diskussion über eine Wertaufholung erübrigt. Die Erwartung höherer Leistungen durch

eine andere Bilanzierung sind daher unrealistisch.

Festzuhalten bleibt, dass das Versorgungswerk keine unnötigen Thesaurierungen vornimmt,

Gewinne zeitnah ausschüttet und darauf achtet, die Leistungen und somit auch das Leistungsniveau

zu halten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre

BAYERISCHE RECHTSANWALTS- UND STEUERBERATERVERSORGUNG

www.brastv.de/Aktuelles